Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH, BEDINGUNGEN FÜR DRITTE UND VERTRAGSPARTEIEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Pile AGB”) gelten für alle Services und die Software, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses („Pile Vertrag”) zwischen der Pile Capital GmbH mit ihrer aktuellen Adresse und den Handelsregisterdaten laut Impressum auf der Website www.pile.capital, ihrer Unterseite, der Web App unter https://app.pile.capital („Pile Web App”) als Dienstleister und dem Einzelunternehmer oder Unternehmer als Kunde („Kunde”) mit allen Inhalten, Funktionen, Services und Regeln („Pile Services”) bereitgestellt werden.

Pile geht Partnerschaften mit anderen Unternehmen („Dritte”) für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen ein, insbesondere für die Erbringung von regulierten Finanzdienstleistungen. Gegenwärtig sind die Partner von Pile:

Als Anbieter von Zahlungsdiensten

- Swan – Services, die auf der Pile Web Applikation veröffentlicht werden

Als Partnerbanken

- Deutsche Bank AG

- Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH

Als Dateninformations- und Zahlungsauslösedienstleister

- Salt Edge Limited

Swan

Swan ist ein Anbieter von Zahlungsdienstleistungen. Swan bietet E-Geld- und Zahlungsdienste über die Pile Web App direkt für Kunden an („Pile Konto”). Alle Zahlungsdienste im Rahmen des Pile Kontos werden ausschließlich von Swan erbracht, einer vereinfachten Aktiengesellschaft (société par actions simplifiée) mit einem Kapital von 22.840,20 € mit Sitz in 95 avenue du président Wilson, 93108, Montreuil – RCS 853827103 ist ein von der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) unter der Nummer 17328 zugelassenes E-Geld-Institut mit Sitz in 4 place de Budapest, CS92459 - 75436 Paris, Cedex 09, Frankreich, und unterliegt der Aufsicht der ACPR. Für das von Swan angebotene Pile Konto gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Swan:

AGB von Swan

Deutsche Bank

Die Deutsche Bank AG und ihre Angebote „Fyrst - ein Angebot der Deutschen Bank AG”, und „Postbank - eine Niederlassung der Deutschen Bank AG” („Deutsche Bank Gruppe”) ist eine Partnerbank. Die Deutsche Bank AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 30 000 eingetragen und zum Betrieb von Bankgeschäften und zur Erbringung von Finanzdienstleistungen zugelassen.

Aufsichtsbehörden: Die Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland, und die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, Deutschland. Die Deutsche Bank Gruppe umfasst eine beträchtliche Anzahl in- und ausländischer Unternehmen, darunter Banken, Wertpapierfirmen und Finanzdienstleister, die von den Aufsichtsbehörden des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, zugelassen sind. Für den Vertrag zwischen dem Kunden und der Deutsche Bank Gruppe, der für die Einrichtung des Kontos und/oder der Festgeldanlage sowie die Verzinsung dieser Festgeldanlagen („Festgeld”) erforderlich ist, sowie für die sonstigen von der Deutsche Bank Gruppe erbrachten Dienstleistungen gelten die zwischen dem Kunden und der Deutsche Bank Gruppe gesondert vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Bank Gruppe:

AGB der Deutschen Bank AG

AGB von Fyrst

AGB der Postbank

Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH

Die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH („SWK Bank”) ist eine Partnerbank. Die SWK Bank ist eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH”) mit Sitz in Bingen am Rhein. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 21815 eingetragen und zum Betrieb von Bankgeschäften und zur Erbringung von Finanzdienstleistungen zugelassen. Aufsichtsbehörden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin“), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Für den Vertrag zwischen dem Kunden und der SWK Bank, der für die Anlage des Festgeldes und die Verzinsung des Festgeldes erforderlich ist, sowie für die sonstigen Leistungen der SWK Bank gelten die zwischen dem Kunden und der SWK Bank gesondert vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SWK Bank:

AGB der Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH

Salt Edge Limited

Salt Edge ist ein im Vereinigten Königreich registrierter Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienstleister, FCA-Referenznummer 822499, registrierte Adresse: 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, England, WC2H 9JQ, Vereinigtes Königreich. Kontoinformationsdienste werden von Salt Edge in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie bereitgestellt, die durch Verweis in diese Bedingungen aufgenommen werden. Durch die Verwendung der Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste als Teil der Dienste erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, an die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von Salt Edge gebunden zu sein.

Nutzungsbedingungen von Salt Edge Limited

Datenschutzrichtlinie von Salt Edge Limited

Die Nutzung der von Pile zur Verfügung gestellten Dienste (insbesondere das Pre-Onboarding und die Nutzung des Dashboards) unterliegt diesen Pile AGB.

Kunden können nur Einzelunternehmer und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Die Pile AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Weitere Einschränkungen (z.B. hinsichtlich der Rechtsform, der Handelsregistereintragung oder des Herkunftslandes des Kunden) können sich aus regulatorischen Anforderungen und geschäftspolitischen Erwägungen von Pile oder deren Dritten ergeben.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand des Pile Vertrags ist die Nutzung der Pile Services. Mit der Unterstützung von Pile kann der Kunde ein Pile Konto bei seinem Zahlungsdienstleister eröffnen und/oder Einlagenkonten bei einer Partnerbank eröffnen und/oder ein Festgeld bei einer Partnerbank abschließen. Pile bietet dem Kunden Zugang zu seinem Pile Konto, in dem er über ein Dashboard in der Pile Web App eine Übersicht über seine Festgeldanlagen und anderen Produkten erhält.

3. UMFANG DER LEISTUNGEN

Pile ist gegenüber dem Kunden nur solche Pile Services schuldig, die im jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis als Pile Services aufgeführt sind. Pile betreibt keine Bankgeschäfte und erbringt keine Finanz- oder Zahlungsdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Darüber hinaus erbringt Pile keine Vermögensverwaltungs- oder Wertpapierdienstleistungen, die unter das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) fallen.

Pile wird sich nach besten Kräften bemühen, eine uneingeschränkte Nutzung und Verfügbarkeit der Pile Services zu gewährleisten, kann dies jedoch nicht garantieren. Pile verpflichtet sich, die Nutzbarkeit und Verfügbarkeit der Pile Services im Jahresdurchschnitt zu 99% sicherzustellen („Service Level”).

4. VERTRAGLICHE BEZIEHUNGEN ZU DRITTEN

Ein Kunde kann sich dafür entscheiden, einen Vertrag über ein Pile Konto und/oder einen Vertrag über ein Einlagekonto und/oder einen Vertrag über eine Festgeldanlage (in diesem Artikel zusammenfassend als „Treasury-Vertrag” bezeichnet) abzuschließen, der von Dritten über die Pile Web App angeboten wird. Dieser Treasury-Vertrag wird direkt zwischen dem Dritten und dem Kunden abgeschlossen. Pile ist keine Partei des Treasury-Vertrags. Im Rahmen des Treasury-Vertrages verpflichtet sich der Dritte insbesondere, den Treasury-Vertrag für den Kunden einzurichten und z.B. Zinserträge dem Treasury-Vertrag gutzuschreiben. Der Treasury-Vertrag wird vollständig von einem Dritten verwaltet. Einzelheiten sind in den Vertragsbedingungen des Dritten zu finden.

Wird der Treasury-Vertrag gekündigt, können die betroffenen Leistungen des Drittanbieters nicht mehr über die Pile Services abgerufen werden.

Da Pile auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit dem Dritten hinsichtlich des Treasury-Vertrages und anderer Leistungen des Dritten ausschließlich als technischer Dienstleister tätig ist, ist Pile an Weisungen des Dritten gebunden, insbesondere soweit regulatorische Anforderungen zu erfüllen sind. Dies gilt insbesondere (ohne Einschränkung) für die folgenden Umstände:

  • Annahme eines Kontos oder Festgeldes oder dessen Ablehnung;
  • Sperrung oder Einschränkung der Nutzung eines Kontos oder des Festgeldes; und
  • die Kündigung eines Konto- oder Festgeldvertrags und die anschließende Schließung des Kontos.

Die Koordinierung mit einer dritten Partei kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In einigen Fällen ist Pile auch nicht gesetzlich berechtigt, dem Kunden Informationen über die Gründe oder andere Einzelheiten der jeweiligen Maßnahmen zu geben.

5. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Kunde stellt direkt oder über seinen gesetzlichen Vertreter einen Antrag auf Abschluss des Pile Vertrags an Pile, indem er ein Benutzerkonto auf der Plattform anlegt. Für das Benutzerkonto gibt der Kunde neben den Stammdaten seine E-Mail-Adresse und ein Passwort an („Zugangsdaten”). Auf dieser Grundlage kommt der Pile Vertrag zwischen dem Kunden und Pile zustande.

Für den Abschluss des Treasury-Vertrags mit dem Kunden führt der Dritte eine Prüfung gemäß den regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen durch („Aufsichtsrechtliche Prüfung”). Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Prüfung verifiziert der Dritte unter anderem die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter. Für die aufsichtsrechtliche Prüfung hat der Kunde im Rahmen der Registrierung weitere Angaben zu machen und Dokumente vorzulegen. In einfachen Fällen dauert die aufsichtsrechtliche Prüfung in der Regel 10 Arbeitstage ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde alle erforderlichen Informationen und alle erforderlichen Dokumente vollständig, korrekt und klar vorgelegt hat; andernfalls kann sie jedoch länger dauern.

6. KOMMUNIKATION UND ÄNDERUNG VON INFORMATIONEN

Soweit in den Pile AGB nichts anderes bestimmt ist, z.B. für den Vertragsschluss nach Ziffer 6.1 und Kündigungen nach Ziffer 12.2 und 12.3, sind die von Pile akzeptierten Kommunikationskanäle für die Kontaktaufnahme durch den Kunden die Pile E-Mails. Pile behält sich das Recht vor, den Kunden auf andere Weise oder über andere Kanäle zu kontaktieren.

Die Stammdaten können entweder per E-Mail oder Brief an Pile oder innerhalb der Pile Web App geändert werden.

Eine Kündigung des Treasury-Vertrages und der Auftrag zur Schließung des Treasury-Vertrages sowie die Kündigung der Partnervereinbarungen sind vom Kunden an den Kundenservice der jeweiligen Partners zu senden.

7. DATENSCHUTZ UND DATENABRUF

Pile verpflichtet sich, Kundendaten jederzeit durch angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu schützen und personenbezogene Daten des Kunden und seiner Online-Nutzer nur aus rechtlichen Gründen weiterzugeben, insbesondere wenn dies zur Erfüllung des Pile Vertrags erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat.

Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten, zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind in der Datenschutzerklärung von Pile („Datenschutzbestimmung”) sowie in den Datenschutzerklärungen von Drittanbietern auf deren Websites detailliert beschrieben. Die Daten werden über eine sichere und verschlüsselte Internetverbindung übertragen.

Sollten sich die technischen oder rechtlichen Bedingungen ändern, behält sich Pile das Recht vor, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Pile beschriebene Praxis zu ändern. Der Kunde wird über etwaige Änderungen rechtzeitig informiert.

8. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

Der Kunde ist für die Vertraulichkeit und Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Das bedeutet, dass die Zugangsdaten geheim zu halten sind und nicht weitergegeben werden dürfen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Dritte keine Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen können und hat die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit zu treffen, insbesondere durch Verwendung eines sicheren Passworts, das aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen besteht, und durch regelmäßige Änderung des Passworts.

Der Kunde hat im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht dafür Sorge zu tragen, dass er unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Registrierung erreichbar ist. Jede missbräuchliche Nutzung der Pile Services, der Verdacht einer solchen oder der Verlust der Zugangsdaten ist vom Kunden unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail oder in der Pile Web App) an Pile zu melden.

Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, regelmäßig und risikoadäquat geeignete Vorkehrungen zur Sicherung der von ihm im Rahmen der Nutzung der Pile Services eingegebenen, hochgeladenen und gespeicherten Daten und Inhalte zu treffen sowie eigene Sicherungskopien zu erstellen, um die Rekonstruktion der Daten und Informationen im Falle eines Verlustes zu gewährleisten.

Werden weitere Online-Nutzer des Kunden freigeschaltet (z.B. für Mitarbeiter), so ist der Kunde für das Verhalten dieser weiteren Nutzer so verantwortlich, als ob er oder sein gesetzlicher Vertreter selbst gehandelt hätte.

Der Kunde hat auf Anfragen von Pile und/oder seinen Dritten unverzüglich zu reagieren.

Die Verfügbarkeit der Pile Services ist abhängig vom Internetzugang. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Pile Services gegeben sind. Soweit der Kunde Leistungen Dritter (insbesondere Scraping-Software und Add-Ons) nutzt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese die Pile Services nicht beeinträchtigen. Pile übernimmt insoweit keine Gewähr für die Kompatibilität und haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung solcher Dienste entstehen.

9. HAFTUNGSBEFREIUNG

Der Kunde stellt Pile von allen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Kunden oder sonstige Dritte, einschließlich staatlicher Stellen, gegen Pile wegen einer Rechtsverletzung durch die Nutzung der Pile Services durch den Kunden geltend machen. Der Kunde haftet für alle Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, die Pile aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden entstehen. Alle weitergehenden Rechte und Schadensersatzansprüche von Pile bleiben hiervon unberührt. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nur, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

10. EINSCHRÄNKUNG DES ANGEBOTS

Pile ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der Pile Services zu ergreifen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten verletzt. Solche Maßnahmen können die teilweise oder vollständige Einschränkung des Zugangs zu den Pile Services, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit von Kartenzahlungen oder Überweisungsaufträgen, umfassen.

Pile ist auch berechtigt, die Pile Services ganz oder teilweise einzuschränken, wenn der Kunde fällige Entgelte nicht zahlt. Pile hat keinen Einfluss auf die Einschränkung der Dienste durch Dritte.

11. DAUER UND BEENDIGUNG DES PILE VERTRAGS

Sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, wird der Pile Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Kunde kann den Pile Vertrag mit einer Frist von fünf (5) Werktagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Zu diesem Zweck reicht eine E-Mail an Pile mit der eingescannten, original unterschriebenen Kündigung als Anhang aus.

Die Kündigung des Pile Vertrags durch den Kunden hat keine Auswirkungen auf den Treasury-Vertrag zwischen dem Kunden und der dritten Partei. Die Beendigung des Treasury-Vertrages unterliegt den Bedingungen des Drittanbieters. Pile kann den Pile Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen in Textform kündigen. Eine Kündigung per E-Mail an den Kunden ist hierfür ausreichend. Im Falle einer solchen ordentlichen Kündigung ist Pile nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde:

  • mit der Zahlung eines gesamten Entgelts, z.B. des monatlichen Preisplans, länger als einen Monat in Verzug ist;
  • trotz Mahnung oder Inverzugsetzung wiederholt mit erheblichen Entgeltbestandteilen in Verzug ist;
  • Pile oder seinen Partnern aus regulatorischen Gründen benötigte Informationen trotz Aufforderung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Verfügung stellt;
  • der Kunde die Pile-Dienste für unlautere Geschäftspraktiken nutzt;
  • die Pile-Dienste beeinträchtigt, insbesondere durch den Einsatz nicht autorisierter Softwarelösungen, Schadsoftware oder Angriffe auf die Infrastruktur von Pile;
  • in sonstiger Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder wiederholt gegen Vertragspflichten verstößt; oder
  • die Ansprüche und Interessen von Pile in einer Weise gefährdet, dass sich die wirtschaftliche Lage von Pile wesentlich verschlechtert oder ernsthaft gefährdet wird.

12. HAFTUNG FÜR MÄNGEL

Für die Erbringung von Software-Dienstleistungen (Software as a Service) durch Pile im Rahmen der Pile Services gilt das Folgende:

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung, soweit die Pile AGB keine abweichenden Regelungen enthalten. Die Haftung für Nutzungs- und Verfügbarkeitseinschränkungen infolge höherer Gewalt und rechtmäßiger nerbetrieblicher Arbeits- und Streikmaßnahmen ist ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zur Kündigung nach Ziffer 12.2 bleibt unberührt. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung, Minderung (Herabsetzung der Vergütung nach § 536 BGB) und Zurückbehaltung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde macht die vorgenannten Rechte mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen geltend. Die Anwendung des § 536a Abs, 2 BGB (”elbstvornahmerecht des Kunden”) ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Anwendung des § 536a Abs.. 1 BGB (”Haftung des Anbieters auf Schadensersatz”), soweit dieser eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Pile haftet dem Grunde nach und ohne vertragliche Beschränkung nur für Schäden, die der Kunde erleidet:

  • die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Pile oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Pile beruhen,
  • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Pile oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Pile beruhen, sowie
  • im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer dem Kunden gegebenen Garantie oder wegen arglistiger Täuschung durch Pile.

Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht beruhen, ist die Haftung von Pile der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

Eine weitergehende Haftung von Pile ist ausgeschlossen.

Soweit die Haftung von Pile ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pile sowie für deliktische Ansprüche.

14. KEINE HAFTUNG FÜR DRITTANBIETER

Drittparteien handeln auf der Grundlage eines separaten Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. Pile übernimmt diesbezüglich keine Gewährleistung oder Haftung.

Nimmt der Kunde über Pile die Dienste Dritter in Anspruch, so geschieht dies auf eigenes Risiko. Einzelheiten ergeben sich aus den Produktbeschreibungen und Nutzungsbedingungen des Dritten.

15. VERJÄHRUNGSFRIST

Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsrechte des Kunden beträgt 12 Monate, es sei denn, Pile haftet nach Ziffer 14.1 unbeschränkt.

16. EINSEITIGE ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Pile ist berechtigt, Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pile, einschließlich der Preis- und Leistungsspezifikationen und anderer Bestimmungen des Pile Vertrags vorzunehmen, die:

  • offensichtliche Fehler oder Auslassungen korrigieren;
  • beschreibende Bestimmungen darstellen, sofern sich die zugrunde liegenden Umstände geändert haben;
  • der Klarstellung dienen oder sonst redaktioneller Art sind; oder
  • den Kunden in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht nicht benachteiligen. Dies gilt insbesondere für die Einführung weiterer kostenloser Pile Services.

Pile wird den Kunden über solche Änderungen per E-Mail informieren.

17. SONSTIGE ÄNDERUNGEN DER PILE AGB; FIKTIVE ERLÄUTERUNG

Pile wird dem Kunden alle Änderungen des Pile Vertrags anbieten, die nicht in Klausel 17 oder an anderer Stelle in den Pile AGB (einschließlich der Pile AGB und des Preis- und Leistungsverzeichnisses) aufgeführt sind. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen, so gelten die Änderungen als angenommen. Maßgeblich für die Einhaltung der Widerspruchsfrist durch den Kunden ist der Zugang der Widerspruchserklärung des Kunden bei Pile.

Pile wird den Kunden per E-Mail über die Neuregelung und das Datum ihres Inkrafttretens unterrichten und ihn auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines Fristablaufs hinweisen. Mit Zugang dieser E-Mail beim Kunden wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt.

18. GEBÜHREN UND RECHNUNGEN

Die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte für die Pile Services beginnt an dem Tag, an dem Pile dem Kunden die Gültigkeit des Pile Vertrags gemäß Ziffer 6.3 mitteilt. Die Zahlungspflicht endet mit dem Ablauf der Laufzeit des Pile Vertrags (falls zutreffend) bzw. im Falle einer Kündigung mit der Wirksamkeit der Kündigung gemäß Ziffern 12.2 bis 12.4.

Die Entgelte für die jeweiligen Pile Services sind im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt und detailliert spezifiziert. Etwaige zusätzliche Entgelte für die Partner-Services ergeben sich aus den jeweiligen Partnerverträgen oder dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Partners. Über etwaige Gebühren für Pile Services wird der Kunde stets im Zusammenhang mit der jeweiligen Freischaltung der betreffenden Pile Services informiert.

Bestimmte Gebühren für Pile Services können vom Partner vom Kunden für Rechnung von Pile eingezogen werden. Diese Gebühren und die jeweils betroffenen Pile Services sind im Preis- und Leistungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet. Sofern auf der Rechnung nicht ausdrücklich anders angegeben, fakturiert Pile im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Fällige Gebühren werden zu Beginn des Folgemonats für den Vormonat eingezogen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form (d.h. innerhalb der Benutzeroberfläche der Pile Web App) zu erhalten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Rechnungen verantwortlich.

19. ÜBERTRAGUNG DER RECHTE UND PFLICHTEN

Der Kunde darf Ansprüche gegen Pile weder abtreten noch verpfänden. Dies gilt nicht für Geldforderungen, soweit die Voraussetzungen des § 354a HGB erfüllt sind. Pile kann sämtliche Ansprüche gegen den Kunden an Dritte abtreten. Pile ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu betrauen. Der Kunde darf während der Dauer des Vertragsverhältnisses die Nutzung der Pile Services weder an Dritte vermieten noch die Pile Services zur Untervermietung, Verpachtung, Veräußerung, Verpfändung oder sonstigem Gegenstand eines Geschäftes machen. Eine außerordentliche Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ausgeschlossen.

20. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Pile Vertrag (einschließlich der Pile AGB) ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für die Geltendmachung der Rechte von Pile gegenüber dem Kunden.

Sollte eine Bestimmung der Pile AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Pile AGB dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.

Die vorstehende Regelung gilt im Falle von Regelungslücken entsprechend.

21. Pile Earnings

Pile kann dem Kunden nach eigenem Ermessen die Möglichkeit bieten, an verschiedenen Prämienprogrammen (“Earnings”) teilzunehmen, wie z.B., aber nicht beschränkt auf, das Earnings-Prämienprogramm selbst. Pile regelt die Bedingungen, Dauer und Beendigung aller angebotenen Verdienstprogramme und behält sich das Recht vor, alle Prämienprogramme und Anreize zu ändern, zu modifizieren oder zu beenden.

Earnings-Programme und deren Prämien stellen ein freiwilliges Angebot an die Kunden dar. Im Rahmen des aktuellen Verdienstprogramms werden die möglichen Prämien dem Kunden am Ende eines jeden Kalenderquartals zur Verfügung gestellt.

Es bestehen keine Verpflichtungen, Garantien oder Zusicherungen von Pile gegenüber dem Kunden. Daher kann der Kunde im Zusammenhang mit Earnings keine Ansprüche gegen Pile geltend machen.

Der Kunde hat das Recht, die Teilnahme an Prämienprogrammen abzulehnen, einschließlich des Rechts, Prämien abzulehnen, die Teil des Prämienprogramms sind.

Die Prämien sind nicht garantiert, können nicht verfügbar sein oder können in verschiedenen Regionen unterschiedliche Ausgestaltung annehmen. Die Vorteile der einzelnen und aller Prämienprogramme stellen keine Finanzdienstleistungen und/oder Finanzberatung dar. Der Anspruch auf die Vorteile der Prämien ist nicht garantiert und wird nach dem alleinigen Ermessen von Pile angeboten.

Der Verdienst endet automatisch mit der Beendigung des allgemeinen Pile-Vertrags. Pile behält sich das Recht vor, einseitig alle Gewinnprogramme ganz oder teilweise zu streichen oder zu ersetzen, zu ändern oder zu ergänzen.

Der Kunde kann die Teilnahme an den Prämienprogrammen jederzeit beenden, indem er Pile per E-Mail benachrichtigt. Der Kunde hat ferner das Recht, Prämien oder Angebote, die von Pile im Rahmen der Prämienprogramme gemacht werden, abzulehnen, indem er Pile per E-Mail benachrichtigt.

Pile bietet keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung an. Es obliegt dem Kunden, die Steuererklärungen für alle finanziellen oder sonstigen Auszahlungen im Rahmen des Pile Earnings-Programms zu überprüfen, einzureichen und zu verwalten.

Wenn finanzielle Auszahlungen Teil des Pile-Earnings-Programms sind, können je nach Gerichtsbarkeit des Kunden Vor- und/oder Umsatzsteuer oder andere steuerliche Belastungen geltend gemacht werden, oder ein Reverse-Chargeback-Mechanismus zum Tragen kommen.

Stand: 01.05.2023

Unsere detaillierte Preisliste finden Siehier als PDF

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